Anmeldung Klasse 5 - 9
Hier finden Sie die Unterlagen für die Anmeldung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 bis 9. Bitte beachten Sie, dass es im Landkreis Harburg für die Schulen festgelegte Schuleinzugsbezirke gibt. Dem Gymnasium Hittfeld sind die Grundschulen Bendestorf, Emmelndorf, Hittfeld, Ramelsloh und die Grundschulen Gemeinde Rosengarten zugeordnet.
Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind am Gymnasium Hittfeld anmelden wollen. Um den Prozess der Anmeldung so schnell wie möglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Anmeldeschein
- ausgefüllter Wahlbogen Religion/ Werte und Normen - Hinweise
- unterschriebene Kenntnisnahme der Schulregeln, Benutzerregeln des Schulnetzwerkes, des Leitfaden zum Umgang bei Konflikten, Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage, Waffenerlass, ...
- Eignungsgutachten der Grundschule (Kopie) - NUR Klasse 5
- letztes Zeugnis (Kopie)
- zwei Passfotos Ihres Kindes (für die Schülerakte/HVV-Antrag)
- bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten,
ausgefülter Nachweis Personensorgeberechtigte - Hinweis - wenn Ihr Kind an der entgeltliche Ausleihe der Lernmittel teilnehmen soll, dann
- ausgefüllter Anmeldeschein
- Überweisung des Entgeltes auf das Schulkonto bis zum Stichtag
- ggf. Nachweise für ermäßigte bzw. kostenlose Ausleihe der Schulbücher
- wenn Ihr Kind Anspruch auf Schülerbeförderung hat, dann
- Antrag für eine HVV-Schülerfreifahrkarte (inkl. Passfoto s.o.)
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Wichtige Informationen – Bitte zur Kenntnis nehmen | Institutionen der Schule – Mitarbeit der Eltern erwünscht |
Schulordnung | |
Benutzerregeln Schulnetzwerk | Mensa-Verein - Eintrittsformular |
Waffenerlass | Brötchenmütter – Kontakt |
Veröffentlichung von Fotos schulischer Veranstaltungen in der Presse und auf der Homepage der Schule | Lernzentrum – Kontakt |
Belehrung Infektionsschutzgesetz | |
Hinweise zum Religionsunterricht | |
Hinweise Personensorgeberechtigte | |
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Schülerinnen und Schüler, die NICHT im Einzugsbereich des Gymnasiums Hittfeld wohnen, können an der Schule aufgenommen werden, vorausgesetzt die zuständige Schule stimmt einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §63 zu. Der Antrag nach §63 ist bei der zuständigen Schule zu stellen, Sie erhalten ihn hier.

