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Schulordnung (Stand: 11.11.09)

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Jede Gemeinschaft benötigt eine gewisse Ordnung. Ähnlich wie im Sport braucht das Zusammenleben in der Schule bestimmte Spielregeln. Die wichtigsten hat die Gesamtkonferenz der Schule im Folgenden zusammengestellt. Unser gemeinsames Ziel ist der ordnungsgemäße Unterricht. Jede(r) Einzelne von uns zeigt durch ihr (sein) Verhalten in der Schule oder bei Schulveranstaltungen, dass sie (er) den anderen achtet und respektiert. Unser Zusammenleben ist von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt. Dazu gehören auch Höflichkeit und Pünktlichkeit. Wir alle tragen dazu bei, dass unsere Schule sauber und unbeschädigt bleibt.

1.

Für die Sauberkeit der Schule, insbesondere der Klassen- und Fachräume ist jede(r) Anwesende verantwortlich. Abfälle gehören in die schwarzen Mülleimer, Papier nur in die gelben Eimer. Für die Sauberkeit der Unterrichtsräume ist der Ordnungsdienst der jeweiligen Klassen verantwortlich. Einrichtungen und Wände werden weder beschädigt noch verschmutzt. In den Schulbereichen mit Teppichboden sind Getränke in Bechern und Kaugummi verboten. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle eingehängt oder auf die Tische gestellt. Mit Heizenergie (Stoßlüftung), Beleuchtung und Papier wird sparsam und überlegt umgegangen. Vor Verlassen des Klassenraums werden die Fenster geschlossen.
Das Licht wird ausgeschaltet
.

2.

In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 unverzüglich die Unterrichtsräume und suchen diejenigen Pausenbereiche auf, die durch Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigt werden. Zum Aufenthalt in den Pausen stehen die Schulstraße, das Forum und die Schulhöfe zur Verfügung. Auch dort ist auf Sauberkeit zu achten. Die grünen Linien (= Grenze des Pausenbereichs) dürfen nicht überschritten werden.
Lauf- und Ballspiele
finden nur auf den Schulhöfen statt. Das Werfen von Schneebällen ist verboten. Skateboards, Kickboards, Inline-Skates u.ä. sind nicht erlaubt. Fußballspiele sind nur vor der Realschulsporthalle (Hof Nord-West) sowie auf dem Fußballfeld vor der Freilichtbühne gestattet.

3. 

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind im gesamten Bereich der Schule, also auch an der Bushaltestelle und auf den Parkplätzen. verboten!  

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Drogen.

4.

Den Schülerinnen und Schülern aller Schulen ist untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, usw., ferner Schusswaffen, einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, und gleichgestellte Waffen, z. B. Gassprühgeräte, sowie Hieb- und Stoßwaffen). Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen, z. B. Jagdschein, sind oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
Dazu gehören im Wesentlichen die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, usw.,  ferner Schusswaffen, einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, und gleichgestellte Waffen, z. B. Gassprühgeräte, sowie Hieb- und Stoßwaffen) sowie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser. Verboten sind auch Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen sowie Nachbildungen von Waffen, die mit Waffen im Sinne des Waffengesetzes verwechselt werden können. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Untersagt ist außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver, von Pfefferspray und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dürfen keine Feuerzeuge oder Streichhölzer mitbringen.

Das Mitbringen von Laserpointern sowie anderem Laserspielzeug ist ebenfalls verboten.

5.  

Schülerinnen und Schüler werden dringend darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge mit in die Schule zu bringen, da diese nicht versichert sind. Auf keinen Fall dürfen Geld und Wertsachen in den Umkleideräumen der Sport- und der Schwimmhalle bleiben.

6.  

Als Maßnahmen zur Unfallverhütung befinden sich ein Alarmplan und ein Fluchtwegeplan in jedem Unterrichtsraum. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer besprechen diese Pläne mit den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres. Probealarm findet unangekündigt statt. Bei Alarm müssen alle Anwesenden die Schule schnellstmöglich verlassen.

7.  

Schülerinnen und Schüler dürfen während der gesamten Unterrichtszeit den Bereich der Schule nicht ohne Genehmigung der Klassenlehrerin bzw. des -lehrers verlassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgelände auf eigene Gefahr.

8.  

Hausaufgaben dienen dem Vertiefen, der Vorbereitung oder dem Erarbeiten des Unterrichtsstoffes. Sie sollen grundsätzlich von den Schülerinnen und Schülern selbstständig zu Hause erledigt werden. Auch Freistunden können hierfür genutzt werden. Nicht akzeptiert werden kann jedoch das Abschreiben der Hausaufgaben von anderen Schülerinnen und Schülern.   

9. 

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf alle für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen und gilt selbstverständlich ebenfalls für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. 

Bei Erkrankungen und anderen Versäumnissen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 – 10 vermerken die Erziehungsberechtigten den Grund des Fernbleibens im Hit-Heft.

Nach der Rückkehr in die Schule zeigt die Schülerin/der Schüler die schriftliche Entschuldigung unverzüglich dem/der Klassenlehrer/-in. Der/die Klassenlehrer/-in vermerkt die Entschuldigung im Klassenbuch. Bitte keine telefonischen Krankmeldungen im Sekretariat.

Während des Schulvormittags erkrankte Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 werden von der jeweiligen Lehrkraft in das Klassenbuch eingetragen und melden sich im Sekretariat. Sind die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen, kann die Schülerin/der Schüler die Schule verlassen. 

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 13 gilt die Fehlzeitenregelung für den Sekundarbereich II.

10.  

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Tutorin oder der Tutor kann eine Beurlaubung bis zu einem Tag gewähren, Anträge für einen längeren Zeitraum sind über die vorgenannte Lehrkraft an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen müssen schriftlich durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. 
Anträge der Erziehungsberechtigten auf Ferienverlängerung können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Die langfristig angekündigten Schulferien ermöglichen es, den privaten Urlaub in die Ferienzeit zu legen. In zwingend begründeten Ausnahmefällen muss rechtzeitig ein Antrag an die Schulleitung gestellt werden.

11.  

Plakate und sonstige Aushänge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

12.  

Besucher/innen der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.  

13.  

Für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass sie sich streng an die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung halten um Unfälle im Bereich der Schule zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Bushaltestellenbereich.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Privatauto gebracht und abgeholt werden, bzw. selbst fahren, gilt: Das Ein- und Aussteigen darf nur auf dem Parkplatz Süd (Realschulseite, Schwimmhalle) erfolgen. Der Busbetrieb auf der Nordseite der Schule darf keinesfalls gestört werden.

14.  

a) Die Verwendung von Handys ist grundsätzlich verboten – Ausnahmen können von Lehrkräften in ihrem Beisein gestattet werden.
Die Verwendung von MP3-Playern ist von (7.00) bis (13.05) im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten – Lehrkräfte können im Rahmen ihres Unterrichts Ausnahmen zulassen .
Die Verwendung von MP3-Playern (ohne Kamera und/oder Telefonfunktion), ist nach 13.05 in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt.
Bei Verstößen gegen diese Regelung werden die Geräte eingezogen und können von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden. Gegen volljährige Schüler/innen wird ein Erziehungsmittel verhängt.

b) Mitgeführte Notebooks dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Die SchülerInnen der Notebookklassen sind selbst verantwortlich für die Pflege ihrer Notebooks und haben Sorge dafür zu tragen, dass die Notebooks für die schulische Nutzung betriebsbereit sind.

15. 

Ein Verstoß gegen diese Schulordnung kann Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. 

 

Neben Elternabenden und Elternsprechtagen steht uns allen das Hittheft (Mitteilungsheft) als Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule zur Verfügung.

Schulordnung

11.11.09 - gez. Weinreich, OStD