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Unterricht bei extremen Witterungsbedingungen

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Aktuelle Informationen über Unterrichtsausfälle finden Sie auch unter www.landkreis-harburg.de, www.n21.de oder www.move-info.de. Grundsätzlich gilt folgende Regelung:

Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Durch Erlass ist geregelt, dass Unterricht ausfallen kann, wenn Schüler/-innen bei extremen Witterungsverhältnissen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm die Schulen nicht erreichen oder verlassen können.

Die Entscheidung, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht bei extremen Witterungsbedingungen ausfällt, trifft der Landkreis Harburg. Der Landkreis empfiehlt, auf die morgendlichen Hörfunkdurchsagen um 6.00 Uhr oder 6.30 Uhr zu achten.

Der Landkreis bietet zusätzlich  die folgenden Auskunftskanäle an:
Unter den Telefonnummern 04171 -  693 567 und 04171 – 693 169 werden Bandansagen geschaltet, die Auskunft über einen Schulausfall geben. Auch werden diese beiden Nummern dann mit Informationsansagen geschaltet, wenn trotz winterlicher Straßenverhältnisse nicht von einem Schulausfall auszugehen ist.

Daneben besteht die Möglichkeit sich unter www.landkreis-harburg.de -> Aktuelles -> Newsletter -> Auswahl „Schulausfall bei extremer Witterung“ für einen Newsletter anzumelden. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Bestätigungsmail wird der Interessent im Verteiler aufgenommen und dann per E-mail über einen Schulausfall informiert.

Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 10, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Weinreich