#Webcoaches informieren – #Beichten ja, #Beleidigen nein!

In der letzten Zeit ist uns #Webcoaches verstärkt von potentiell strafbaren Aktivitäten in sozialen Netzwerken berichtet worden, allen voran bei Instagram. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung nicht nur Mitschüler und Lehrer verletzen, sondern auch den Tatbestand einer Straftat erfüllen.

Wir als #Webcoaches fragen uns, ob sich die Beteiligten auf diesen Seiten überhaupt der Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind.

  • Wissen sie, welche gravierenden, traumatisierenden Auswirkungen solche Äußerungen auf die Betroffenen haben können?
  • Wissen sie, dass sie sich mitschuldig machen, wenn sie Mobbing wahrnehmen und nichts dagegen tun?
  • Wissen sie, welche schul-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen Tätern drohen?

Worum es genau geht

Das Verbreiten von Gerüchten, Lügen und anderen Peinlichkeiten – über Mitschüler und Lehrkräfte – tritt auf verschiedenen Plattformen sozialer Netzwerke auf und wird dort als „Beichte“ deklariert. Die Inhalte der Beichtgeständnisse variieren dabei von harmlosen Witzen bis hin zu persönlichen Beleidigungen und Unterstellungen, in denen Klarnamen genannt werden.

Mobbing und Beleidigung

Müssen wir wirklich nochmal daran erinnern, dass Mobbing, Beleidigung und üble Nachrede mal so gar nicht lustig sind? Ganz ehrlich – kann doch nicht wahr sein!

100% anonym? Zu 100% mal überhaupt nicht!

Die Betreiber solcher Seiten (also die Admins der Beicht-Seiten) führen dabei ihre Mitschüler oder Abonnenten mit der Aussage, dass das Posten 100% anonym sei, in die Irre. Wer das glaubt, ist nicht nur naiv …

Es sollte also allen – den Admins und Followern – bekannt sein, dass sie auf Instagram keineswegs anonym agieren, sondern dass hier IP-Adressen gespeichert werden, welche die Polizei im Fall einer Strafanzeige bei Instagram per Auskunftsersuchen abfragen kann. Auch über die zur Anmeldung bei Instagram verwendeten oder permanent übertragenen Daten (Handynummern, E-Mail-Adressen, Geräte IDs etc.) können die Besitzer der jeweiligen Accounts ermittelt werden.

Wie auch sonst gilt: Erst das Hirn anschalten, dann das Internet! 😎

Verstoß gegen Schulordnung und Straftat

Wir als #Weboaches möchten euch daran erinnern, dass das Posten von Beiträgen, die zum Beispiel andere Leute beleidigen oder Gerüchte über diese verbreiten, strafbar ist und demnach zur Anzeige gebracht werden kann. Zudem ist es nicht erlaubt, Namen, Instagram-Account oder weitere persönliche Informationen ohne Nachfrage des Betroffenen zu posten oder zu verbreiten.

Offenbar sind den Betreibern und den Followern neben der Pseudoanonymität auch die schul-, zivil- und strafrechtlichen Hintergründe ihrer Veröffentlichungen nicht oder nur ansatzweise bewusst. Daher möchten wir euch nochmals darauf hinweisen, dass in solchen Fällen Straftatbestände folgender Art tangiert oder erfüllt sein können:

  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Üble Nachrede (§186 StGB)
  • Verleumdung (§187 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB)

Beratung durch die #Webcoaches

Den Opfern von solchem Cyber-Mobbing bieten wir #Webcoaches in unserer Sprechstunde (jede 2. große Pause im #Webcoaches-Raum neben der Bibliothek) professionelle Beratung und Hilfe an. Darüber hinaus raten Beratungsstellen und das Landeskriminalamt üblicherweise auch die Polizei zu alarmieren. Die Behörden ermitteln dann im Fall einer Straftat. Nicht zu reagieren, ist die schlechteste Reaktion …

Benehmt euch und lasst das Internet einen schönen Ort für alle bleiben 🙂

 

Die #Webcoaches


#Webcoaches kontaktieren

Du kannst dieses Formular zum Kontaktieren der Webcoaches benutzen. Dazu musst du dich erst einloggen!


Bild und Bildbearbeitung: Emoji von Twitter INC. unter CC-BY-4.0
Quellen zum Artikel: Medien-Sicher.de